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  Unsere Leistungen für unsere Mitglieder  
  Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) ist einer der größten überregionalen Lohnsteuerhilfevereine in der Bundesrepublik Deutschland und besteht seit 1969. Die Leistungen des LHRD für seine Mitglieder (und alle die es noch werden wollen):  
  Aufzählung Ganzjährige, umfassende Beratung innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis  
  Aufzählung Individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation  
  Aufzählung Erstellung der Einkommensteuererklärung  
  Aufzählung Beratung zu Mindesteigenbeitrag, Zulagenanspruch und Günstigerprüfung bei Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente)  
  Aufzählung Beratung zur Steuerersparnis durch eine private Basis-Rentenversicherung (sog. Rürup-Rente)  
  Aufzählung Beratung zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes in Bezug auf die Besteuerung von Renten, Pensionen und Betriebsrenten  
  Aufzählung Beantragung von Steuerermäßigungen beispielsweise für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen  
  Aufzählung Berechnung der Steuererstattung  
  Aufzählung Prüfung und Beantragung von Kindergeldansprüchen  
  Aufzählung Prüfung von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter bzw. der Familienkassen auf Richtigkeit und Einlegung von Rechtsmitteln im Bedarfsfall  
  Aufzählung Führung von Klagen vor den Finanzgerichten, beispielsweise gegen die Kürzung der Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007  
  Aufzählung Beantragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte  
  Aufzählung Beratung von Eheleuten und Alleinerziehenden zur Steuerklassenwahl  
  Aufzählung

Steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen beispielsweise zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer

 
     
  Dies alles bieten wir im Rahmen einer Mitgliedschaft ausschließlich bei Einkünften aus  
         
  Aufzählung nichtselbständiger Arbeit einschließlich Pensionen und Betriebsrenten  
  Aufzählung gesetzlichen und privaten Renten sowie Unterhaltsleistungen  
    für diesen Fall dürfen wir Sie auch beraten bei:  
    Aufzählung Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Vermietung einer Wohnung)  
    Aufzählung Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zins- und Dividendeneinnahmen)  
    Aufzählung Sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum),  
    sofern die Einnahmen hieraus 13.000,- € bzw. 26.000,- € (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen und auch keine Gewinneinkünfte und keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.  
     
  Unsere Steuerberatung für Arbeitnehmer ist in Vereinsform organisiert, daher der Begriff Lohnsteuerhilfeverein. Für alle Leistungen bezahlen Sie lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, im 1. Jahr zzgl. einer geringen Aufnahmegebühr.  
  Diese Beträge sind sozial gestaffelt, das heißt, wer weniger verdient, zahlt auch weniger. Natürlich prüfen wir auch, ob Sie die Vereinsbeiträge steuerlich absetzen können.  
  Seit über 40 Jahren vertrauen uns inzwischen rund 200.000 Mitglieder. Unsere Beratungsstellen finden Sie bundesweit, unsere Mitarbeiter arbeiten zuverlässig, gewissenhaft und verschwiegen.