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Unsere Leistungen für unsere Mitglieder |
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Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) ist einer der größten überregionalen Lohnsteuerhilfevereine in der Bundesrepublik Deutschland und besteht seit 1969. Die Leistungen des LHRD für seine Mitglieder (und alle die es noch werden wollen): |
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Ganzjährige, umfassende Beratung innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis |
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Individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation |
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Erstellung der Einkommensteuererklärung |
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Beratung zu Mindesteigenbeitrag, Zulagenanspruch und Günstigerprüfung bei Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente) |
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Beratung zur Steuerersparnis durch eine private Basis-Rentenversicherung (sog. Rürup-Rente) |
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Beratung zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes in Bezug auf die Besteuerung von Renten, Pensionen und Betriebsrenten |
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Beantragung von Steuerermäßigungen beispielsweise für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen |
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Berechnung der Steuererstattung |
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Prüfung und Beantragung von Kindergeldansprüchen |
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Prüfung von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter bzw. der Familienkassen auf Richtigkeit und Einlegung von Rechtsmitteln im Bedarfsfall |
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Führung von Klagen vor den Finanzgerichten, beispielsweise gegen die Kürzung der Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 |
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Beantragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte |
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Beratung von Eheleuten und Alleinerziehenden zur Steuerklassenwahl |
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Steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen beispielsweise zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer |
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Dies alles bieten wir im Rahmen einer Mitgliedschaft ausschließlich bei Einkünften aus |
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nichtselbständiger Arbeit einschließlich Pensionen und Betriebsrenten |
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gesetzlichen und privaten Renten sowie Unterhaltsleistungen |
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für diesen Fall dürfen wir Sie auch beraten bei: |
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Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Vermietung einer Wohnung) |
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Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zins- und Dividendeneinnahmen) |
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Sonstigen Einkünften (z.B. private
Veräußerungsgeschäfte von Wertpapieren), |
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sofern die Einnahmen hieraus 13.000,- € bzw. 26.000,- € bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigen und keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen vorhanden sind. |
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Unsere Steuerberatung für Arbeitnehmer ist in Vereinsform organisiert, daher der Begriff Lohnsteuerhilfeverein. Für alle Leistungen bezahlen Sie lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, im 1. Jahr zzgl. einer geringen Aufnahmegebühr. |
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Diese Beträge sind sozial gestaffelt, das heißt, wer weniger verdient, zahlt auch weniger. Natürlich prüfen wir auch, ob Sie die Vereinsbeiträge steuerlich absetzen können. |
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Seit 40 Jahren vertrauen uns inzwischen rund 200.000 Mitglieder. Unsere Beratungsstellen finden Sie bundesweit, unsere Mitarbeiter arbeiten zuverlässig, gewissenhaft und verschwiegen. |
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