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Unsere Leistungen für unsere Mitglieder
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) ist einer der größten überregionalen Lohnsteuerhilfevereine in der Bundesrepublik Deutschland und besteht seit 1969. Die Leistungen des LHRD für seine Mitglieder (und alle die es noch werden wollen):
Aufzählung Ganzjährige, umfassende Beratung innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis
Aufzählung Individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation
Aufzählung Erstellung der Einkommensteuererklärung
Aufzählung Beratung zu Mindesteigenbeitrag, Zulagenanspruch und Günstigerprüfung bei Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente)
Aufzählung Beratung zur Steuerersparnis durch eine private Basis-Rentenversicherung (sog. Rürup-Rente)
Aufzählung Beratung zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes in Bezug auf die Besteuerung von Renten, Pensionen und Betriebsrenten
Aufzählung Beantragung von Steuerermäßigungen beispielsweise für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen
Aufzählung Berechnung der Steuererstattung
Aufzählung Prüfung und Beantragung von Kindergeldansprüchen
Aufzählung Prüfung von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter bzw. der Familienkassen auf Richtigkeit und Einlegung von Rechtsmitteln im Bedarfsfall
Aufzählung Führung von Klagen vor den Finanzgerichten, aktuell beispielsweise gegen die Kürzung der Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007
Aufzählung Beantragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
Aufzählung Beratung von Eheleuten und Alleinerziehenden zur Steuerklassenwahl
Aufzählung Steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen beispielsweise zum Freistellungsauftrag
Dies alles bieten wir im Rahmen einer Mitgliedschaft ausschließlich bei Einkünften aus
  - nichtselbständiger Arbeit einschließlich Pensionen und Betriebsrenten
- gesetzlichen und privaten Renten sowie Unterhaltsleistungen
für diesen Fall auch bei:
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
(Vermietung einer Wohnung oder Verpachtung eines Grundstücks)
- Einkünften aus Kapitalvermögen (Zins-, Dividenteneinnahmen) sonstige Einkünften
- privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne)
sofern die Einnahmen hieraus 9.000,- € bzw. 18.000,- € bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigen und keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen vorhanden sind.
Unsere Steuerberatung für Arbeitnehmer ist in Vereinsform organisiert, daher der Begriff Lohnsteuerhilfeverein. Für alle Leistungen bezahlen Sie lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, im 1. Jahr zzgl. einer geringen Aufnahmegebühr.

Diese Beiträge sind sozial gestaffelt, das heißt, wer weniger verdient, zahlt auch weniger. Natürlich prüfen wir auch, ob Sie die Vereinsbeiträge steuerlich absetzen können.

Seit über 35 Jahren vertrauen uns inzwischen mehr als 180.000 Mitglieder. Unsere Beratungsstellen finden Sie bundesweit, unsere Mitarbeiter arbeiten zuverlässig, gewissenhaft und verschwiegen.