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Unsere Leistungen für
unsere Mitglieder |
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Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring
Deutschland e.V. (LHRD) ist einer der größten überregionalen
Lohnsteuerhilfevereine in der Bundesrepublik Deutschland und besteht
seit 1969. Die Leistungen des LHRD für seine Mitglieder (und alle
die es noch werden wollen): |
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Ganzjährige, umfassende Beratung innerhalb der gesetzlichen
Beratungsbefugnis |
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Individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen
Situation |
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Erstellung der Einkommensteuererklärung |
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Beratung zu Mindesteigenbeitrag, Zulagenanspruch und
Günstigerprüfung bei Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente) |
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Beratung zur Steuerersparnis durch eine private Basis-Rentenversicherung
(sog. Rürup-Rente) |
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Beratung zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes
in Bezug auf die Besteuerung von Renten, Pensionen und Betriebsrenten |
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Beantragung von Steuerermäßigungen beispielsweise
für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen |
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Berechnung der Steuererstattung |
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Prüfung und Beantragung von Kindergeldansprüchen |
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Prüfung von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden
der Finanzämter bzw. der Familienkassen auf Richtigkeit und Einlegung
von Rechtsmitteln im Bedarfsfall |
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Führung von Klagen vor den Finanzgerichten, beispielsweise
gegen die Kürzung der Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 |
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Beantragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte |
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Beratung von Eheleuten und Alleinerziehenden zur Steuerklassenwahl |
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Steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
beispielsweise zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer |
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Dies alles bieten wir im Rahmen einer Mitgliedschaft ausschließlich
bei Einkünften aus |
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nichtselbständiger
Arbeit einschließlich Pensionen und Betriebsrenten |
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gesetzlichen und privaten
Renten sowie Unterhaltsleistungen |
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für
diesen Fall dürfen wir Sie auch beraten bei: |
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Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung (z.B. Vermietung einer Wohnung) |
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Einkünften aus Kapitalvermögen
(z.B. Zins- und Dividendeneinnahmen) |
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Sonstigen Einkünften (z.B. private
Veräußerungsgeschäfte von Wertpapieren), |
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sofern die Einnahmen hieraus 13.000,- € bzw.
26.000,- € bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigen
und keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen vorhanden sind. |
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Unsere
Steuerberatung für Arbeitnehmer ist in Vereinsform organisiert,
daher der Begriff Lohnsteuerhilfeverein. Für alle Leistungen
bezahlen Sie lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag,
im 1. Jahr zzgl. einer geringen Aufnahmegebühr. |
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Diese
Beträge sind sozial gestaffelt, das heißt, wer weniger
verdient, zahlt auch weniger. Natürlich prüfen wir auch,
ob Sie die Vereinsbeiträge steuerlich absetzen können. |
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Seit 40
Jahren vertrauen uns inzwischen rund 200.000 Mitglieder. Unsere Beratungsstellen finden
Sie bundesweit, unsere Mitarbeiter arbeiten zuverlässig, gewissenhaft
und verschwiegen. |
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